Hier kannst du unser Team kennenlernen, die Liste der Elternklassensprecher finden und ein paar interessante Sachen zum Thema "Elternvertretung an der Grundschule" erfahren.
Mitglied werden
Der Elternbeirat der Maria-Ward-Grundschule Nürnberg wird alle zwei Jahre gewählt. Um auch in den Jahren ohne Neuwahl den Kontakt zu den neuen ersten Klassen zu fördern, nutzt der Elternbeirat die Möglichkeit, gemäß Art. 66 Abs. 2 BayEUG zusätzliche Mitglieder aus den ersten Klassen aufzunehmen. Diese hinzugewählten Mitglieder unterstützen die Arbeit des Elternbeirats, insbesondere im Austausch mit den neuen Eltern, sind jedoch nicht stimmberechtigt.
Elternbeiratsmitglieder
Hier findest Du die Gesetztexte rund um die Elternvertretung: BayEUG Art. 64 – 68