Nach Art. 64 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) und § 22 der Schulordnung für die Gymnasien (GSO) und § 22 der Schulordnung für Realschulen (RSO) können an Gymnasien/Realschulen Klassenelternsprecher gewählt werden.
Der Elternbeirat der Maria-Ward-Gymnasium und Maria-Ward-Realschule möchte die Eltern aller Klassen ermutigen, am gemeinsamen Schulleben mitzuwirken und je zwei Klassenelternsprecher pro Klasse zu wählen.
Diese können:
- neben dem Elternbeirat das Interesse der Eltern für Bildung und Erziehung der Schülerinnen vertreten
- Kommunikation ausbauen als Bindeglied zwischen Eltern und Elternbeirat
- das Vertrauensverhältnis zwischen Eltern und Lehrkräften vertiefen
- im Konfliktfall an Lösungen mitarbeiten
- selbst Konflikte lösen
Dadurch ergibt sich die Gelegenheit:
- zur verstärkten Mitsprache
- Wünsche, Anregungen und Ideen der Klasse schneller und direkter weiterzuleiten und umzusetzen
Die beste Grundlage hierzu bietet die Durchführung regelmäßiger Elternstammtische um:
- sich von Elternseite besser kennenzulernen
- Anregungen diskutieren
- Gedanken austauschen
- zur Stärkung der Klassengemeinschaft auch auf der Elternseite beizutragen
Der Elternbeirat lädt die Klassenelternsprecher regelmäßig im Schuljahr zu einer gemeinsamen Sitzung ein. Diese ermöglicht:
- beiderseitigen Informationsaustausch
- Aufnahme der Anregungen für den Elternbeirat zur Bereicherung des Schulalltags
- Direkter schneller Kontakt aus erster Hand, was in den einzelnen Klassen los ist, wo eventuell „der Schuh drückt“
Der Elternbeirat dankt allen Klassenelternsprechern für Ihr Engagement. Vielen Dank!