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Klassenelternsprecher

Nach Art. 64 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) und § 22 der Schulordnung für die Gymnasien (GSO) und § 22 der Schulordnung für Realschulen (RSO) können an Gymnasien/Realschulen Klassenelternsprecher gewählt werden.

Der Elternbeirat der Maria-Ward-Gymnasium und Maria-Ward-Realschule möchte die Eltern aller Klassen ermutigen, am gemeinsamen Schulleben mitzuwirken und je zwei Klassenelternsprecher pro Klasse zu wählen. 

Diese können:

  • neben dem Elternbeirat das Interesse der Eltern für Bildung und Erziehung der Schülerinnen vertreten
  • Kommunikation ausbauen als Bindeglied zwischen Eltern und Elternbeirat
  • das Vertrauensverhältnis zwischen Eltern und Lehrkräften vertiefen
  • im Konfliktfall an Lösungen mitarbeiten
  • selbst Konflikte lösen

Dadurch ergibt sich die Gelegenheit:

  • zur verstärkten Mitsprache
  • Wünsche, Anregungen und Ideen der Klasse schneller und direkter weiterzuleiten und umzusetzen

Die beste Grundlage hierzu bietet die Durchführung regelmäßiger Elternstammtische um:

  • sich von Elternseite besser kennenzulernen
  • Anregungen diskutieren
  • Gedanken austauschen
  • zur Stärkung der Klassengemeinschaft auch auf der Elternseite beizutragen

Der Elternbeirat lädt die Klassenelternsprecher regelmäßig im Schuljahr zu einer gemeinsamen Sitzung ein. Diese ermöglicht:

  • beiderseitigen Informationsaustausch
  • Aufnahme der Anregungen für den Elternbeirat zur Bereicherung des Schulalltags
  • Direkter schneller Kontakt aus erster Hand, was in den einzelnen Klassen los ist, wo eventuell „der Schuh drückt“

Der Elternbeirat dankt allen Klassenelternsprechern für Ihr Engagement. Vielen Dank!