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Anmeldung für das Schuljahr 2024 / 2025 - Klasse 5

Anmeldung
Girl

Der Hauptanmeldetag für das Schuljahr 2024 / 2025 findet am Montag, den 06. Mai 2024 statt.

Das Sekretariat (EG, Raum 059) hat von 8.30 Uhr - 17.00 Uhr für Anmeldungen geöffnet.

Bringen Sie am Anmeldetag bitte folgende Unterlagen mit:

  • Übertrittszeugnis im Original
  • Geburtsurkunde oder Familienstammbuch im Original
  • Taufzeugnis (bzw. Formular Zusatz zum Schulvertrag für Schülerinnen die keiner christlichen Konfession angehören)
  • Eventuell: Erklärung Sorgeberechtigung und Vollmacht
  • Nachweis Masernimpfschutz (Impfpass mit 2x Eintrag)

 

Folgende Formulare können zur Zeitersparnis bereits vorab ausgefüllt und mitgebracht werden:

0_Anmeldebogen 2024

1_Schulvertrag

2_Zusatz zum Schulvertrag für Schülerinnen die keiner christlichen Konfession angehören

3_Erklärung Sorgeberechtigung

4_SEPA-Mandat

5_Datenschutzerklärung

 

Anmeldung zur Streicherklasse

Anmeldung zur OGTS (Offene Ganztagsschule)

Aufnahme- und Buchungsbedingungen der OGTS

 

Die folgenden Formulare müssen nicht gedruckt und unterschrieben werden, sie sind jedoch Bestandteil des Schulvertrages und müssen daher zur Kenntnis genommen werden.

 

6_Elternmitwirkungsordnung

7_Rahmenordnung für pädagogische Maßnahmen

8_Informationen zur_IT-Nutzung

9_Nutzungsordnung_IT

 

 

 

Die vollständigen Unterlagen werden zur Zeit aktualisiert und können im Laufe des Februars aktualisiert heruntergeladen werden.

 

Voraussetzungen für den Übertritt 

weitere Informationen finden Sie hier.

 

Von der 4. Jahrgangsstufe Grundschule:
Die Grundschule spricht eine Empfehlung aus, welche Schulart für das Kind in seiner derzeitigen Lebensphase angebracht ist. Die Grundschule zieht dafür die Gesamtdurchschnittsnote aus den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht der 4. Jahrgangsstufe heran. Für den Übertritt auf das Gymnasium ist eine Durchschnittsnote von mindestens 2,33 erforderlich. Das über ein Schuljahr gezeigte Lern- und Leistungsvermögen des Kindes ist daher für die Übertrittseignung maßgeblich. Durch einen erfolgreich absolvierten Probeunterricht an der aufnehmenden Schulart kann ebenfalls die Eignung festgestellt werden.

Probeunterricht
Mit einem erfolgreich absolvierten Probeunterricht an der gewünschten Schulart kann auch eine Eignungsfeststellung erfolgen. Dabei werden in einem dreitägigen Probeunterricht die schriftlichen Aufgaben in den Fächern Deutsch und Mathematik zentral gestellt. In beiden Fächern werden auch mündliche Noten gebildet. Bestanden hat, wer in dem einen Fach mindestens die Note 3 und in dem anderen Fach mindestens die Note 4 erreicht hat.

Eltern entscheiden
Die Eltern können sich für einen Übertritt ihres Kindes entscheiden, wenn im Probeunterricht in beiden Fächern jeweils die Note 4 erreicht wurde.

Von der 5. Jahrgangsstufe Mittelschule:
Das Kind kann auch nach Abschluss der 5. Jahrgangsstufe von der Mittelschule in die 5. Jahrgangsstufe des Gymnasiums wechseln. Für den Wechsel auf ein Gymnasium ist eine Durchschnittsnote im Jahreszeugnis von mindestens 2,0 in den beiden Fächern Deutsch und Mathematik erforderlich. In Härtefällen besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit zur Eignungsfeststellung durch die Lehrerkonferenz. Für die Schülerinnen und Schüler staatlich genehmigter Schulen (z. B. Montessori-Schulen) findet ein eigener landesweit einheitlich gestalteter Probeunterricht statt.

Von der 5. Jahrgangsstufe Realschule:
Nach Abschluss der 5. Jahrgangsstufe an der Realschule kann das Kind in die 5. Jahrgangsstufe des Gymnasiums wechseln. Hierfür benötigt es eine Vorrückungserlaubnis und im Jahreszeugnis eine Durchschnittsnote von mindestens 2,50 in den beiden Fächern Deutsch und Mathematik. In Härtefällen besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit zur Eignungsfeststellung durch die Lehrerkonferenz. Für die Schülerinnen und Schüler staatlich genehmigter Schulen (z. B. Montessori-Schulen) findet ein eigener landesweit einheitlich gestalteter Probeunterricht statt.