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Vorgehensweise

Entschuldigungsregelung / Befreiung vom Unterricht / Beurlaubung

  •  Ist die Schülerin akut erkrankt, so muss sie am Morgen des gleichen Tages telefonisch oder mit dem Kontakt-Formular (Krankheitsanzeige) auf unserer Hompage (Startseite>Eltern>Krankheitsanzeige) vor 8 Uhr entschuldigt werden. Telefonische Krankmeldung über dieNummer unseres Sekretariats 0911/5864-222 oder -223, das ab 7.30 Uhr besetzt ist.
  • Bei der Verwendung der Krankheitsanzeige über das Internet (Kontaktformular) wird eine automatische Bestätigung angezeigt. Die Dauer der Abwesenheit muss genau angegeben werden. Ist die Schülerin länger krank, müssen Sie dies bitte erneut mitteilen.
  • Bei einer Verspätung meldet sich die Schülerin im Sekretariat, damit Ihre Anwesenheit erfasst wird.
  • Bei einer akuten Erkrankung in der Schule lässt sich die Schülerin im Konrektorat bei Frau StDin i.K. Heidi Hümmer befreien. Nach der Genesung gibt die Schülerin das Befreiungsformular mit der Unterschrift der Eltern an die Klassenleitung zurück. (Entfällt bei der Oberstufe.)
  • Die Beurlaubung vom Unterricht aus dringenden Gründen erfolgt bei einem Tag durch Frau StDin i.K. Heidi Hümmer (Konrektorat), bei mehreren Tagen durch die Schulleiterin Frau OStDin i.K. Petra Bald. Anträge sind rechtzeitig (min. 3 Tage vorher) abzugeben. Auf unserer Homepage oder im Elternportal am „Schwarzen Brett“ findet sich auch dazu ein Formular, das online ausgefüllt und dann ausgedruckt werden kann. Eine Beurlaubung unmittelbar vor und nach den Ferien ist nicht möglich.