Bei längerer Dauer der Krankheit (mehr als zwei Tage) ist eine schriftliche Krankheitsbestätigung bzw. ein Attest spätestens am 3. Tag der Erkrankung der Schule nachzureichen.
Bei längerer Dauer der Krankheit (mehr als zwei Tage) ist eine schriftliche Krankheitsbestätigung bzw. ein Attest spätestens am 3. Tag der Erkrankung der Schule nachzureichen.