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Klassenelternsprecher

Aufgaben Klassenelternsprecher
Aufgaben Klassenelternsprecher

Nach Art. 64 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) und § 22 der Schulordnung für die Gymnasien (GSO) und § 22 der Schulordnung für Realschulen (RSO) können an Gymnasien/Realschulen Klassenelternsprecher gewählt werden.

Der Elternbeirat der Maria-Ward-Gymnasium und Maria-Ward-Realschule möchte die Eltern aller Klassen ermutigen, am gemeinsamen Schulleben mitzuwirken und je zwei Klassenelternsprecher pro Klasse zu wählen. 

Diese können:

  •   neben dem Elternbeirat das Interesse der Eltern für Bildung und Erziehung der Schülerinnen vertreten
  •   Kommunikation ausbauen als Bindeglied zwischen Eltern und Elternbeirat
  •   das Vertrauensverhältnis zwischen Eltern und Lehrkräften vertiefen
  •   im Konfliktfall an Lösungen mitarbeiten
  •   selbst Konflikte lösen

Dadurch ergibt sich die Gelegenheit:

  •   zur verstärkten Mitsprache
  •   Wünsche, Anregungen und Ideen der Klasse schneller und direkter weiterzuleiten und umzusetzen

Die beste Grundlage hierzu bietet die Durchführung regelmäßiger Elternstammtische um:

  •   sich von Elternseite besser kennenzulernen
  •   Anregungen diskutieren
  •   Gedanken austauschen
  •   zur Stärkung der Klassengemeinschaft auch auf der Elternseite beizutragen

Der Elternbeirat lädt die Klassenelternsprecher regelmäßig im Schuljahr zu einer gemeinsamen Sitzung ein. Diese ermöglicht:

  •   beiderseitigen Informationsaustausch
  •   Aufnahme der Anregungen für den Elternbeirat zur Bereicherung des Schulalltags
  •   Direkter schneller Kontakt aus erster Hand, was in den einzelnen Klassen los ist, wo eventuell „der Schuh drückt“

Der Elternbeirat dankt allen Klassenelternsprechern für Ihr Engagement. Vielen Dank!